KI-Bilder kennzeichnen: Ist ein KI-Hund schon ein Deepfake?

Beitragsbild: Ist ein KI-Hund ein Deepfake?

Wichtig vorab: keine Rechtsberatung

Ich bin keine Anwältin. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage mit Stand 9. Oktober 2026 allgemein ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deinen konkreten Fall frag bitte eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Datenschutzbeauftragte.

Neulich habe ich mit einer Unternehmerin darüber diskutiert, was die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte eigentlich umfasst, die seit August gilt. Sie veröffentlicht für ihr Business fotorealistische Bilder von Hunden an verschiedenen Orten. Die Hunde sind mit KI erstellt, die Orte auch.

Ich habe gesagt: Wenn man es auf die Waagschale legt, könnte das als Deepfake durchgehen, auch wenn kein Mensch zu sehen ist. Sie sah das überhaupt nicht so. Für sie hat ein Deepfake mit Menschen zu tun, und auf ihren Bildern sind keine. Dann kam ihr Konter: Ich mache meine Bilder für Blog und Social Media doch selbst mit KI.

Das stimmt nur zur Hälfte. Meine Bilder sind immer echte Fotos, meistens Selfies oder Aufnahmen, die wirklich von mir gemacht wurden. Die KI verbessert das Licht, stellt mich frei und setzt mich auf einen neongrünen Hintergrund, und manchmal tauscht sie das Oberteil aus, das ich auf dem Foto trage. Für mich war das deshalb kein Deepfake.

Am Ende haben wir uns darauf geeinigt, dass wir beide keine Ahnung haben. Also habe ich nachgelesen.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Der sogenannte Digital Omnibus, der Ende Juli in Kraft getreten ist, hat daran für Nutzer nichts verschoben. Eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für die Anbieter von KI-Systemen, also zum Beispiel für Bildgeneratoren, die ihre Ergebnisse maschinenlesbar markieren müssen.

Für dich als Selbstständige oder Unternehmer gilt die Pflicht der sogenannten Betreiber. Betreiber ist, wer KI beruflich einsetzt. Wer ein Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme veröffentlicht, die ein Deepfake ist, muss das offenlegen. Der Hinweis muss für Menschen sichtbar sein, spätestens in dem Moment, in dem sie den Inhalt zum ersten Mal sehen. Eine Markierung in den Metadaten des Bildes reicht dafür nicht.

Bilder, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, musst du laut den Fragen und Antworten der EU-Kommission nicht nachträglich kennzeichnen.

Was die Verordnung unter einem Deepfake versteht

Die Definition steht in Artikel 3 Nummer 60. Ein Deepfake ist dort ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.

Menschen sind darin nur eine von fünf Gruppen. Gegenstände, Orte, Einrichtungen und Ereignisse zählen genauso.

Die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50, veröffentlicht im Juli 2026, legen das Wort „wirklich“ weit aus. Gemeint ist auch, was plausibel existieren könnte. Das Motiv muss es also nicht tatsächlich geben. Ausgenommen ist, was offensichtlich unmöglich ist, etwa ein Drache oder ein sprechendes Tier. Ob ein Bild als echt erscheinen würde, entscheidet eine Gesamtbetrachtung: wie realistisch es aussieht, was es aussagt, in welchem Zusammenhang es steht und was das Publikum erwartet.

Fall 1: Der KI-Hund an einem KI-Ort

Einen fotorealistischen Hund, den es so nirgendwo gibt, an einem Ort, den es so nirgendwo gibt, könnte es plausibel geben. Hunde existieren, Orte wie diesen auch. Auf Instagram oder in einem Blog wirkt so ein Bild wie ein Foto. Nach den Leitlinien und nach dem, was Fachkanzleien dazu schreiben, ist das sehr wahrscheinlich ein Deepfake und muss gekennzeichnet werden.

Ausdrücklich geregelt sind Tiere allerdings nirgends, eine Restunsicherheit bleibt. An der praktischen Empfehlung ändert das nichts: kennzeichnen.

Für Inhalte, die offenkundig künstlerisch, satirisch oder fiktional sind, gibt es eine Abschwächung. Dann reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört. Die Pflicht fällt aber auch dort nicht ganz weg. Und sobald ein Bild einem geschäftlichen Zweck dient, also für ein Angebot oder Werbung genutzt wird, hilft diese Abschwächung nach den Leitlinien praktisch nicht mehr.

Ein Comic-Hund oder ein Hund mit Flügeln wäre dagegen kein Deepfake, weil ihn niemand für echt hält.

Fall 2: Echte Fotos, mit KI bearbeitet

Bei meinen eigenen Bildern kommt es darauf an, was die KI verändert. Die Leitlinien unterscheiden zwischen Standardbearbeitung und Veränderungen, die den Inhalt betreffen.

  • Licht, Helligkeit, Farbe und Kontrast verbessern: Das ist Standardbearbeitung. Ein Hinweis ist nicht nötig.
  • Freistellen und auf einen neongrünen Hintergrund setzen: Den Hintergrund zu entfernen zählt ebenfalls zur Standardbearbeitung. Eine knallgrüne Fläche behauptet außerdem keine echte Situation. Nach allem, was ich gefunden habe, ist auch hier kein Hinweis nötig.
  • Ein Oberteil austauschen: Das ist der Graubereich. Gegenstände im Bild zu ersetzen gilt ausdrücklich nicht mehr als Standardbearbeitung. Das Bild zeigt dann eine echte Person realistisch in einem Zustand, den es so nie gab. Ob das schon ein Deepfake ist, beantwortet keine Quelle eindeutig.

Für den dritten Fall lautet die Empfehlung der Fachleute: im Zweifel kennzeichnen. Zwingend wird es, wenn das Oberteil ein Produkt ist, das beworben wird, oder wenn das Bild aussagen soll: So war es.

Für mich heißt das: Licht und Freisteller bleiben ohne Hinweis. Ganz unrecht hatte meine Gesprächspartnerin mit ihrem Konter also auch nicht. Wir lagen beide ein Stück daneben.

Was Instagram, Facebook und LinkedIn zusätzlich machen

Instagram und Facebook versehen Bilder automatisch mit dem Hinweis „KI-Info“, wenn das Bild entsprechende Markierungen in den Metadaten trägt. Viele Bildgeneratoren und Bearbeitungsprogramme setzen solche Markierungen. LinkedIn zeigt bei Bildern mit Herkunftsnachweis ein kleines Symbol.

Diese Labels ersetzen deinen eigenen Hinweis nicht. Sie können aber dazu führen, dass ein Bild als KI-Bild markiert erscheint, das du selbst für unproblematisch gehalten hast. Spätestens dann lohnt es sich, wenn du deinen Hinweis schon selbst gesetzt hast.

So kennzeichnest du KI-Bilder richtig

  1. Setz den Hinweis dorthin, wo man das Bild zuerst sieht: als kleinen Text im Bild oder in die erste Zeile der Bildunterschrift. Ein Satz im Impressum oder nur in den Metadaten reicht nicht.
  2. Formulier auf Deutsch, zum Beispiel „KI-generiertes Bild“ oder „Mit KI bearbeitet“. Ein englischer Hashtag allein gilt als riskanter.
  3. Bei Videos gehört der Hinweis an den Anfang.
  4. Im Zweifel kennzeichnen und kurz notieren, warum du dich so entschieden hast.

Die EU hat dafür zwei freiwillige Symbole vorgeschlagen, eines für komplett erzeugte und eines für bearbeitete Inhalte. Verwenden musst du sie nicht.

Was passiert, wenn du nicht kennzeichnest

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Zuständig ist in Deutschland grundsätzlich die Bundesnetzagentur. Einige Kanzleien halten außerdem Abmahnungen durch Mitbewerber für möglich.

Für die meisten Selbstständigen ist ein anderer Schaden wahrscheinlicher: Jemand entdeckt, dass ein Bild, das wie ein Foto aussah, keins war. Das kostet Vertrauen, und Vertrauen ist schwerer zurückzuholen, als ein Hinweis Mühe macht.

Was ich aus der Diskussion mitnehme

Wir waren uns beide sicher, und beide Sicherheiten hielten nur zum Teil. Sie war sich sicher, weil keine Menschen zu sehen sind. Ich war mir sicher, weil meine Bilder echte Fotos sind. Genau so entstehen die meisten Fehler bei diesem Thema: Man verlässt sich auf ein Bauchgefühl, das vernünftig klingt.

Wenn du in deinem Betrieb einmal sauber klären willst, wo ihr überall KI einsetzt und was davon gekennzeichnet werden muss, schau dir den KI-Check an. Ich gehe das organisatorisch mit dir durch, die rechtliche Freigabe bleibt bei eurer Datenschutzbeauftragten oder eurem Anwalt. Einen Überblick über Kennzeichnung, Schulungspflicht und Datenschutz findest du in KI im Betrieb: Wann du kennzeichnen, schulen oder den Datenschutz klären musst.

Häufige Fragen

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen, auf denen keine Menschen zu sehen sind?

Ja, wenn sie realistisch aussehen und als echt durchgehen könnten. Die Definition des Deepfakes umfasst auch Gegenstände, Orte, Einrichtungen und Ereignisse. Tiere sind nicht ausdrücklich genannt, nach den Leitlinien ist ein fotorealistisches Tierbild aber sehr wahrscheinlich erfasst.

Muss ich ein Foto kennzeichnen, das ich mit KI nur aufgehellt habe?

Nein. Licht, Farbe und Kontrast zu verbessern gilt als Standardbearbeitung. Dasselbe gilt nach den Leitlinien in der Regel für einen Freisteller vor einem neutralen Hintergrund.

Muss ich alte KI-Bilder nachträglich kennzeichnen?

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, musst du nach Auskunft der EU-Kommission nicht nachträglich kennzeichnen. Für alles, was du seitdem veröffentlichst, gilt die Pflicht.

Reicht das automatische KI-Label von Instagram?

Nein. Die Plattform-Labels sind eine Funktion der Plattform. Deine eigene Pflicht als Betreiber erfüllst du damit nicht. Setz deinen Hinweis selbst, sichtbar am Bild oder in der ersten Zeile.

Quellen

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