Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlicht, muss sie kennzeichnen.
Für alles, was du vorher erstellt hast, gilt das nicht. Bei Bildern zählt allein das Erstellungsdatum — was vor dem Stichtag entstanden ist, darf unverändert und ohne Hinweis online bleiben. Du musst also nichts löschen und nichts nachträglich beschriften.
Damit hängt deine Rechtslage an einem Datum. Und ein Datum ist nur so viel wert wie der Beleg dafür.
Genau hier wird es für die meisten Betriebe unangenehm. Nicht weil die Regel hart wäre, sondern weil niemand mitgeschrieben hat.
Die Frage, die du dir nicht gestellt hast
Wann hast du dein letztes KI-Bild erstellt? Und das davor?
Die meisten wissen es ungefähr. Ungefähr reicht, solange niemand fragt. Wenn jemand fragt, brauchst du etwas Belastbares — und rückwärts wird das mit jedem Monat schwieriger.
Das Ärgerliche daran: Die Belege existieren meistens. Sie liegen nur an einer Stelle, an die niemand denkt. Jede Website führt für jede hochgeladene Datei einen Zeitstempel mit, den der Server automatisch setzt. Den tippt niemand von Hand ein, und er lässt sich nicht bequem ändern. Er sagt dir auf den Tag genau, wann eine Datei auf deine Seite gekommen ist.
Wer diesen Bestand einmal sichert, hat die Frage beantwortet, bevor sie gestellt wird.
Was ich bei einem Kunden an einem Nachmittag gefunden habe
Ein Kunde mit einer über Jahre gewachsenen Website. Ich habe seinen Bildbestand durchgesehen, um die Frage zu klären, ob ihn das Thema überhaupt betrifft.
Ergebnis: fünf eindeutig KI-generierte Bilder, dazu eine Handvoll aus derselben Machart. Verteilt über vier Bereiche — Veranstaltungsgrafiken, ein Titelbild, mehrere Motive für einen Gastronomiebereich und ein PDF, das Besucher herunterladen können. Erstellt in drei Sitzungen über vierzehn Monate.
Alle vor dem Stichtag. Also: nichts zu tun.
Der interessantere Teil war ein anderer. Mein erster Durchgang lief automatisch — Suche nach Dateinamen und nach den typischen Bildmaßen, die KI-Werkzeuge ausgeben. Diese Suche fand vier der fünf. Das fünfte war umbenannt und zugeschnitten worden und damit für beide Filter unsichtbar. Gefunden hat es der Kunde selbst, weil er die Seite kannte.
Wenn die naheliegende Methode vier von fünf findet, ist sie kein Prüfergebnis. Sie ist ein Vorfilter.
Der Punkt, an dem es teuer wird
Auf der Website war alles unkritisch. Zwei Sachen lagen daneben und hätten fast niemanden gestört:
Zwei Flyer-Entwürfe, die noch gedruckt werden sollen. Und ein Plakatentwurf in einem Programmheft, als Vorankündigung für die nächste Saison.
Beim Druck ist die Regel dieselbe. Veröffentlichen ist Veröffentlichen — ob ein Bild auf einer Webseite steht oder auf Papier, ändert daran nichts. Der Entwurf ist alt, der Druck wäre neu.
Das ist die Sorte Detail, die in keiner Checkliste steht und die man erst sieht, wenn man weiß, was der Betrieb im nächsten halben Jahr vorhat.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du mit KI gestaltest, sind es drei Dinge:
Den Schnitt dokumentieren. Einmal festhalten, was am Stichtag da war. Das wird nicht besser, wenn du wartest — im Gegenteil, jedes neue Bild macht die Grenze zwischen vorher und nachher unschärfer.
Nachsehen, wo KI überall drinsteckt. Nicht nur auf der Website. Downloads, Druckvorlagen, Entwürfe, die noch in der Schublade liegen. Erfahrungsgemäß taucht mindestens eine Stelle auf, an die vorher niemand gedacht hat.
Die Kennzeichnung zur Gewohnheit machen. Ein kurzer Hinweis am Bild, in der Bildunterschrift oder im Impressum des Druckstücks. Der Aufwand ist minimal, solange er beim Erstellen mitläuft. Nachträglich ist er es nicht.
Den Verordnungstext selbst kannst du bei EUR-Lex nachlesen, Artikel 50 regelt die Transparenzpflichten.
Und der eigentliche Punkt
Dieser Fall ist ein Sonderfall mit Datum. Das Muster dahinter ist keiner.
In jedem Betrieb liegen Dinge, deren Entstehung niemand mehr belegen kann. Wer welche Datei hochgeladen hat. Woher ein Foto stammt. Ob für ein Bild jemals Nutzungsrechte gekauft wurden. Wer der Preisliste zugestimmt hat, nach der ihr abrechnet.
Solange alles läuft, fällt das nicht auf. Es fällt in dem Moment auf, in dem jemand fragt — und dann ist es zu spät, um noch mitzuschreiben.
Die KI-Verordnung ist nur die Regel, die dir das gerade als Erste vorführt.
Häufige Fragen
Muss ich meine bestehenden KI-Bilder jetzt kennzeichnen?
Was vor dem 2. August 2026 entstanden ist, darf unverändert bleiben. Die Pflicht greift für alles, was danach entsteht.
Woran erkenne ich überhaupt, ob ein Bild KI-generiert ist?
Bei eigenen Bildern weißt du es. Bei Bildern, die jemand anderes hochgeladen hat, ist es Ansichtssache — und genau deshalb hilft die automatische Suche nach Dateinamen nur begrenzt.
Gilt das auch für Flyer, Plakate und Programmhefte?
Ja. Der Träger spielt keine Rolle, entscheidend ist die Veröffentlichung.
Wie kann ich belegen, dass ein Bild älter ist?
Am besten über den Upload-Zeitstempel deiner Website und über ein Archiv bei einem unabhängigen Dritten. Beides lässt sich in kurzer Zeit sichern.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Für alte Bilder wahrscheinlich nichts. Bei neuen Bildern trägst du das Risiko selbst — und es steigt mit jedem Bild, das ohne Hinweis rausgeht.
Du willst wissen, was auf deiner Website wirklich läuft?
Die Webseitenanalyse schaut aus fünf Perspektiven auf deine Seite und zeigt dir schwarz auf weiß, wo du Besucher, Vertrauen oder Anfragen verlierst — und was dort eingebunden ist, von dem du nichts mehr weißt.
